Überweisung
Ergotherapie wird bei Bedarf von Hausärzten oder Fachärzten verschrieben. Die Kosten werden dementsprechend von der Grundversicherung oder der Invalidenversicherung (IV) übernommen.
Im Moment biete ich nur Domizilbehandlungen im privaten Haushalt der Klient/innen oder in Institutionen an.
Im folgenden Einzugsgebiet bin ich in den Kantonen Zürich und St. Gallen tätig:
Die Verordnung kann mir per E-Mail oder per Post zugestellt werden.